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SWISSTRANSPLANT NEWS
05.12.2011
SWISSTRANSPLANT News Nr. 14 / Dezember 2011
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Swisstransplant
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ZUTEILUNG
Die Zuteilung der zur Verfügung stehenden Organe erfolgt nach gesetzlichen Regeln, die von Transplantationsmedizinern und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgearbeitet wurden.
Rechtliche Grundlagen für die Organzuteilung:
· Das Transplantationsgesetz legt die Rahmenbedingungen für die Transplantation von Organen fest. Diese umfassen unter anderem die Unentgeltlichkeit der Spende, das Handelsverbot, die Voraussetzung der Entnahme, die Kriterien zur Feststellung des Todes und die massgebenden Kriterien für die Zuteilung.
· Die Organzuteilungsverordnung enthält Bestimmungen betreffend der Aufnahme von Patienten auf die Warteliste und allgemeine und organspezifische Bestimmungen der Zuteilungskriterien und -Prioritäten.
· Die Organzuteilungsverordnung EDI (Eidg. Departement des Innern) beschreibt schliesslich die Zuteilungskriterien für die einzelnen Organe im Detail.
Im Wesentlichen wird die Priorität der Patienten auf der Warteliste nach folgenden Kriterien erstellt:

Die Zuteilung der Organe wird mit Hilfe eines internetbasierten Computerprogramms (SOAS - Swiss Organ Allocation System) vorgenommen. Das SOAS enthält sowohl die Daten aller Empfänger auf der Schweizer-Warteliste als auch die Daten der Spender. Anhand dieser Daten berechnet das System die Prioritäten unter den eingetragenen Empfängern und erlaubt so eine gesetzeskonforme Zuteilung der Spenderorgane.

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