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SWISSTRANSPLANT NEWS
05.12.2011
SWISSTRANSPLANT News Nr. 14 / Dezember 2011
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SPENDER
- Leichenspender
- Spender im Hirntod:
Bei Spendern im Hirntod handelt es sich um Verstorbene, bei welchen das Gehirn durch ein Ereignis nicht mehr durchblutet und daher nicht mehr funktionsfähig ist (häufigste Ursachen: Hirnblutung, Schädel-Hirn-Trauma, Hirnödem nach Herzstillstand)
Der Hirntod ist ein irreversibler Ausfall aller Hirnfunktion. Die Vitalfunktionen (Atmung, Kreislauf) werden für die Organentnahme durch intensivmedizinische Massnahmen (künstliche Beatmung und Medikamente) für einige Zeit aufrechterhalten. Der Hirntod wird nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) von zwei spezialisierten Ärzten, welche nicht zum Transplantationsteam gehören, diagnostiziert. (vgl. Feststellung des Todes in Hinblick auf eine Organentnahme, SAMW) SAMW
- Spender mit Herzstillstand (Non-Heart-Beating-Donors)
Non-Heart-Beating-Donors versterben an einem Herzstillstand, bei dem das Herz trotz Wiederbelebungsversuchen nicht mehr reanimiert werden kann.
Da bei diesen Spendern infolge des Herzstillstandes die Organe nicht mehr durchblutet werden, müssen sie sehr schnell entnommen werden. Bei Spendern mit Herzstillstand können primär die Nieren entnommen werden. Im Ausland werden z.T. auch Lebern, Lungen und Pankreata von Non-Heart-Beating-Donors transplantiert.
Die Spender wie auch die Empfänger bleiben anonym.
- Lebendspender
In der Schweiz werden Nieren und ein Teil der Leber von Lebendspendern transplantiert. Im Ausland werden auch Lungen, Teile des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse von Lebendspendern transplantiert.
Bei Lebendspenden wird zwischen gerichteten und nicht-gerichteten (altruistischen) Spenden unterschieden. Bei der gerichteten Spende erklärt sich der Spender bereit, einem bestimmten Empfänger eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Spenden innerhalb der Familie (Eltern, Geschwister, Ehepartner aber auch Freunde). In diesem Fall weiss der Spender wem das Organ zugute kommt. Bei der altruistischen Spende beschliesst der Spender, aus Nächstenliebe (Altruismus) eine Niere oder einen Teil der Leber einem ihm unbekannten Empfänger zu spenden. In diesem Fall bleiben Spender und Empfänger anonym und das Organ wird nach den gleichen Regeln wie bei verstorbenen Spendern zugeteilt.
Die Lebendspende wird vollumfänglich von der Krankenkasse des Empfängers bezahlt. Es ist verboten, für die Spende von menschlichen Organen, Geweben oder Zellen einen finanziellen Gewinn oder einen anderen Vorteil zu gewähren oder entgegenzunehmen. Dabei gelten der Ersatz des Erwerbsausfalls und des Aufwandes, die der spendenden Person unmittelbar entstehen, der Ersatz von Schäden, welche die spendende Person durch die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen erleidet oder eine nachträgliche symbolische Geste der Dankbarkeit nicht als finanzieller Gewinn oder anderer Vorteil.
Voraussetzung für eine Lebendspende: Der Spender wird im Vorfeld einer genauen medizinischen wie auch einer psychologischen Abklärung unterzogen. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kommt er als Lebendspender in Frage.
Sind Sie an einer Lebendspende interessiert? Bitte kontaktieren Sie das nächstgelegene Transplantationszentrum.
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